Die Personenschleuse, wahlweise vor oder auch innerhalb eines Reinraums positioniert, bildet eine zwingend erforderliche Barriere um ein reinraumgerechtes Ein- und Ausschleusen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in und aus dem Reinraum sicherzustellen.
Größte Kontaminations- und damit Gefahrenquelle für die in einem Reinraum erforderliche Partikelfreiheit ist der Mensch selbst, weshalb eine ausreichend dimensionierte und ausgerüstete Personenschleuse unerlässlich ist. Da die Schleuse auch der Aufrechterhaltung erforderlicher Druckkaskaden dient, sind deren Türen prinzipiell wechselseitig elektromagnetisch verriegelt. Diese Verriegelung stellt sicher, dass immer nur eine der beiden Türen geöffnet werden kann. In der Regel befindet sich an jeder Türzarge eine Ampelsteuerung [rot/grün], die den jeweiligen Öffnungsstatus einer Türe anzeigt.
Die Reinraumklasse, die Zahl der Mitarbeiter/innen im Reinraum und das definierte Bekleidungskonzept bestimmen die Größe und Ausstattung der Personenschleuse.
Welche Einrichtung wird für eine Personenschleuse benötigt?
In den meisten Schleusen spielt die Schuhwechselbank (sitover) eine wesentliche Rolle. Diese Sitzbank wird in der Regel raumteilend aufgestellt und dient gleichzeitig der Schuhablage, d.h. hier erfolgt die klare räumliche Trennung zwischen verschieden reinen Bereichen [grau/weiß].
Weiteres in der Schleuse eingesetztes Mobiliar sind Garderoben, Spender- und Abwurfsysteme sowie Vorratsschränke für Einweg-, Mehrwegbekleidung und Verbrauchsmaterial.